Wein und Spirituosen – Nur ein Getränk, das von Früchten der Weinrebe stammt, darf sich Wein nennen. Außerdem muß Wein mindestens 8,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. So enthält er auch Säure, Zucker, Phenole, Tanine, Alkohol, Ethanol, Methanol und Aromen. Eine Spirituose dagegen muß mindestens 15 % Volumenprozent Alkohol enthalten. Die Gewinnung erfolgt durch Brennen (Destillation) natürlicher, vergorener , pflanzlicher Erzeugnisse. Ausgangsstoff ist zumeist eine Gärungslösung aus zuckerhaltigen Stoffen, wie Getreide oder Fruchtsäften. So gibt es: Branntwein, Tresterbrand, Obstbrand, Obstgeist, Getreidebrand mit mindestens 32 % Volumen Aktohol, Kornbrand mit mindetens 37,5 % Volumen Alkohol, Whiskey, Wodka, Reis- oder Hirsebrand, Brände aus unterirdischen Pflanzenteilen, Zuckerrohbrände, Absinth mit 45 % – 85 % Volumen Alkohol etc. pp.

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