Fertiggerichte und Konserven – Fertiggerichte sind zumeist von Unternehmen der Lebensmittelindustrie erzeugte Mahlzeiten zum warmen Verzehr, deren Fleischkomponenten (soweit Bestandteil) in der Regel vorgegart sind. Fertiggerichte zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um verzehrfähige Mahlzeiten handelt, die nur noch erhitzt werden müssen. In der Regel handelt es sich um Hauptgericht und Beilagen bzw. um Ein-Komponenten-Mahlzeiten wie Pizza, Eintopf, Suppe etc.
Allgemein sollen Fertiggerichte dem Verbraucher die Zubereitung komplett – abgesehen vom Vorgang des Erwärmens – abnehmen. Dabei werden sämtliche Zutaten (typischerweise muss allenfalls Wasser zugefügt werden) bereits beim Hersteller gemischt. Dies stößt an Qualitäts- bzw. Geschmacksgrenzen: Während Tiefkühlprodukte lediglich rasch eingefroren werden müssen, führt die gemeinsame Lagerung – beispielsweise Nudeln mit Sauce in einer Konservendose – zu unerwünschten Reaktionen der Zutaten miteinander.
Bei Halb- oder Teilfertiggerichten dagegen sind die Zutaten bereits zerkleinert und portioniert verpackt. Der Verbraucher muss die Zutaten nach Anleitung mischen und ggf. weitere Zutaten zugeben, die aus praktischen Gründen nicht mitgeliefert werden (beispielsweise Butter) oder nicht für eine längere Lagerung geeignet sind (beispielsweise Hackfleisch). Daraus resultiert einerseits ein deutlich höherer geschmacklicher Anspruch als bei reinen Fertiggerichten, allerdings muss der Verbraucher mehr Zutaten selbst beschaffen und zumindest grundlegende küchentechnische Fertigkeiten mitbringen.

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